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   KG, 25.06.2009 - 27 W 92/08   

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https://dejure.org/2009,17210
KG, 25.06.2009 - 27 W 92/08 (https://dejure.org/2009,17210)
KG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 27 W 92/08 (https://dejure.org/2009,17210)
KG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 27 W 92/08 (https://dejure.org/2009,17210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umschreibung des Titels gegen den Rechtsnachfolger des Vollstreckungsschuldners

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Recht zum Besitz des Erwerbers aus Auflassungsanwartschaft als Einwand gegenüber Titelumschreibung auf rechtsnachfolgenden Eigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge; Anwartschaftsrecht; Besitzrecht; Eigentumsanwartschaft

  • Judicialis

    BGB § 873 Abs. 1; ; BGB § 883; ; BGB § 925; ; BGB § 985; ; ZPO § 325 Abs. 1; ; ZPO § 325 Abs. 2; ; ZPO § 727

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umschreibung des Titels gegen den Rechtsnachfolger des Vollstreckungsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 27 W 92/08
    Die Position des Senats steht nicht in Widerspruch zu der in der Literatur vertretenen Auffassung, wonach dem Inhaber der Anwartschaft an einer beweglichen Sache ein dingliches Besitzrecht an ihr zustehen soll (vgl. Bassenge in Palandt, Kommentar zum BGB, 68. Auflage, 2009, § 929 BGB, Rz 41 m.w.N.; Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Auflage, 2009, § 59 Rz 47 m.w.N.; anders freilich BGH, Urteil vom 21. Mai 1953, IV ZR 192/52, BGHZ 10, 69; auch ablehnend Quack in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, 2004, § 929 BGB, Rz 35).
  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 27 W 92/08
    Als Anwartschaft bezeichnet man eine gesicherte Position zum Eigentumserwerb, die dem Inhaber ohne seine Einwilligung durch Verfügungen des Veräußerers oder Dritter nicht mehr genommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.1966, V ZR 129/63, BGHZ 45, 186; Urteil vom 18.12.1967, V ZB 6/67, BGHZ 49, 197).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 27 W 92/08
    Als Anwartschaft bezeichnet man eine gesicherte Position zum Eigentumserwerb, die dem Inhaber ohne seine Einwilligung durch Verfügungen des Veräußerers oder Dritter nicht mehr genommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.1966, V ZR 129/63, BGHZ 45, 186; Urteil vom 18.12.1967, V ZB 6/67, BGHZ 49, 197).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 27 W 92/08
    Ein von einem Prozessstandschafter erstrittener Titel entfaltet aber ebenfalls zugunsten des eigentlichen Rechtsträgers Rechtskraft (BGH, Urteil vom 7. Juli 1993, IV ZR 190/92, BGHZ 123, 135; Vollkommer in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 27. Auflage, 2009, vor § 50 ZPO, Rz 54 m.w.N.) und kann deshalb auf diesen gemäß § 727 ZPO umgeschrieben werden (Vollkommer a.a.O., Rz 56; Stöber in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 27. Auflage, 2009, § 727 ZPO, Rz 13 m.w.N.).
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